Arbeit trotz Krankschreibung

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KHorst
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Registriert: Mo Feb 05, 2018 3:16 pm

Arbeit trotz Krankschreibung

Beitrag von KHorst »

Hallo,

ein Mitarbeiter arbeitet für 2 Stunden trotz Krankheit. Wie kann man diese 2 geleisteten Stunden auf das Überstundenkonto berechnen lassen? Sobald man im Funktionscode "Krankheit" die Berechnungsgrundlage "Sollzeit addieren" verwendet, würden 2 Stunden PLUS 8 Stunden berechnet, was 10 Stunden Arbeit wären und demnach falsch. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße
Moderator_001
Forum-Moderator
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Re: Arbeit trotz Krankschreibung

Beitrag von Moderator_001 »

Hallo,

die Einstellung "Auf Sollzeit auffüllen" sollte dann die richtige EInstellung für den Funktionscode Krankheit sein. Es wird dann nur die Differenz zur Sollzeit, in Ihrem Fall 6 Stunden als "Krank" gewertet.
KHorst
Beiträge: 2
Registriert: Mo Feb 05, 2018 3:16 pm

Re: Arbeit trotz Krankschreibung

Beitrag von KHorst »

Hallo,

diese Funktion ist leider auch nicht die passende. In diesem Fall wird dem Mitarbeiter die geleistete Arbeit nicht als Überstunde gerechnet. Es erfolgt lediglich die "Standardberechnung", nämlich dass die Sollzeit und Istzeit beide 8 Stunden betragen und das Tagessaldo auf 0 steht. Es wird aber keine Mehrarbeit berechnet.

Richtig wäre: Der Mitarbeiter ist krank und arbeitet während der Krankheit 2 Std, die dann automatisch als Mehrarbeit zu berechnen sind. Daher müsste das Ergebnis dann so aussehen:

Soll: 8 / Ist: 2 / TSaldo +2 / Abw: 6

Gibt es hierfür eine Eingabe?

Vielen Dank nochmals für die Hilfe :-)
Moderator_001
Forum-Moderator
Beiträge: 281
Registriert: Do Feb 23, 2017 5:17 pm

Re: Arbeit trotz Krankschreibung

Beitrag von Moderator_001 »

Hallo,

wenn Sie +2 Stunden auf dem Überstundenkonto erhalten möchten, muss die Ist-Zeit auch 2 Stunden höher als die Sollzeit sein. Die Differenz errechnet sich immer automatisch aus Ist-Zeit minus Soll-Zeit.

In Ihrem Beispiel wären es 10 Stunden Ist-Zeit, wenn die Sollzeit 8 Stunden beträgt. Damit ist die Berechnung des Funktionscodes "Sollzeit addieren" korrekt.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber den Ausgleich der Krankenkasse für diesen Tag nicht in voller Höhe, sondern eben nur für 6 Stunden erhält. In diesem Fall müsste für diesen Tag die Soll-Zeit auf 6 Stunden verringert werden, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
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