Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen |
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Vertragsbedingung |
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1. |
Kaufverträge
kommen durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung der m.e.g. GmbH (im Folgenden Lieferer genannt) zustande. |
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2. |
Alle
Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung des
Lieferers. - |
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3. |
Angebote
werden vom Lieferer frei bleibend abgegeben. - |
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Vertragsumfang - |
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1. |
Lieferung
erfolgt ab m.e.g. GmbH oder ab Herstellerwerk. Versand erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Bestellers. |
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2. |
Lieferfristen
bezeichnen den Liefertermin nur ungefähr und beziehen sich auf den
Zeitpunkt "ab Werk". |
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3. |
Alle
Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, Versandspesen und Mehrwertsteuer. Als
verbindlich für Lieferer und Besteller gelten die Preise der zum Zeitpunkt
der Auslieferung ab Werk jeweils gültigen Preislisten des Lieferers. |
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4. |
Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, beginnend mit
dem Abnahmedatum gemäß Punkt 1. Die m.e.g. GmbH verpflichtet sich bei
mangelhafter Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl zur kostenlosen
Nachbesserung oder zum Austausch der nachweislich fehlerhaften Teile oder
Teilegruppen. Die vorstehende Verpflichtung bezieht sich auf den Teil, der
zur Behebung des Mangels notwendig ist. Jeder weitergehende Anspruch (auch
auf Ersatz von Folgeschäden) ist ausgeschlossen. Verpackungs- Transport- und
Fahrtkosten anlässlich einer Mängelbeseitigung gehen zu Lasten des
Bestellers. Beanstandete Stücke hat der Besteller zunächst an Ort und Stelle
zu verwahren oder auf Verlangen jedoch auf seine Kosten und Gefahr an unser
Werk einzusenden. Die zum Zwecke des Austauschs ausgebauten Teile gehen in
das Eigentum der m.e.g. GmbH über. Jede Mängelhaftung entfällt, solange der
Besteller in Verzug ist, oder wenn die gelieferten Waren unsachgemäß
behandelt oder an ihnen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den
Besteller oder einem Dritten ohne unsere Einwilligung vorgenommen wurden
oder vor Anerkennung der Mängelrüge durch uns weiterverkauft worden sind.
Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für
die ursprüngliche Leistung. Die m.e.g. GmbH haftet nicht für den Verlust von
Daten. |
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5. |
Rücktritt
vom Vertrag kann der Lieferer erklären, wenn |
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A) |
er infolge außergewöhnlicher
Ereignisse, höherer Gewalt, Betriebsstörungen - auch in
Zuliefererbetrieben - an der Lieferung gehindert ist; |
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B) |
er Kenntnis
von einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers erhält; |
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C) |
der Besteller
seine Zahlungen einstellt, das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein
Vermögen beantragt oder angeordnet ist; |
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D) |
der Besteller
mit der Bezahlung einer früheren Lieferung des Lieferers in Verzug ist. |
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Das Recht des
Lieferers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. |
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Gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Rückgaberecht
-Widerrufsrecht- -Widerrufsfolgen- Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bitte verschicken Sie keine unfreien Sendungen an die m.e.g. GmbH. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ein Widerruf ist ausgeschlossen bei
-Ende der Widerrufsbelehrung- |
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6. |
Eigentumsvorbehalt
besteht zugunsten des Lieferers hinsichtlich aller von ihm gelieferten Waren
auch für den Fall der Verbindung oder Verarbeitung bis zur Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen des Bestellers, im Falle der Weiterveräußerung der
gelieferten Ware durch den Besteller tritt ihm dieser schon jetzt sämtliche
ihm hieraus zustehenden Forderungen und Ansprüche gegen den Empfänger der
gelieferten Ware zur Sicherung ab. Zugriffe Dritter auf die an den Lieferer
abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich dem Lieferer
mitzuteilen. |
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7. |
Zahlung
ist, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen bei 2% Skonto oder
14 Tage Netto. Bei Vorauszahlung vor Auslieferung werden 3% Skonto auf den
Rechnungsbetrag gewährt. Bestellungen mit Zielort im Ausland werden nur
gegen Vorlage eines Akkreditivs ausgeführt und ausgeliefert, es sei denn,
dass Vorauszahlung geleistet wurde. Akzepte
und Wechsel gelten nicht als Bezahlung. Diskontspesen und Zinsen hat der
Besteller dem Lieferer zu vergüten. |
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Erfüllungsort
und Gerichtsstand - |
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Erfüllungsort
ist Beeskow (Spree). |
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| Unseren Lieferbedingungen liegt ausschließlich Deutsches Recht zugrunde. | ||
| m.e.g. GmbH | Stand: Februar 2009 |